Satzung der Bürgerschützengilde Datteln-Hagem e. V.
I. Allgemeine Bestimmungen & Vereinszweck
✔ Förderung und Ausübung des Sportschießens als Leibesübung
✔ Jugendpflege und Förderung des Nachwuches
✔ Durchführung von Meisterschaften und Wettkämpfen
✔ Teilnahme an Sportförderungslehrgängen
✔ Aus- und Weiterbildung von Übungs-, Jugend- und Organisationsleitern
✔ Pflege des Schützenbrauchtums und Erhaltung der Tradition
§ 1 Name, Sitz und Verband
Name: Der Verein trägt den Namen Bürgerschützengilde Datteln-Hagem e. V.
Sitz: Der Sitz des in das Vereinsregister eingetragenen Vereins ist Datteln.
Verbandsmitgliedschaft: Der Verein ist Mitglied des Westfälischen Schützenbundes von 1861 e. V. als zuständigem Landesfachverband.
§ 2 Zweck, Ziele und Aufgaben
Der Verein bezweckt den freiwilligen Zusammenschluss von Interessenten zur Förderung des Schießsportes nach einheitlichen Richtlinien und der Jugendpflege getreu seiner traditionellen Werte. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
§ 3 Organisation und Grundlagen
Grundlagen: Die Organisation basiert auf der Satzung, den Ordnungen und den Richtlinien.
Satzungsänderungen: Werden ausschließlich durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
Ordnungen und Richtlinien: Werden durch den Vorstand beschlossen, verändert und sind nicht Bestandteil der Satzung.
II. Mitgliedschaft: Rechte, Pflichten & Erlöschen
Als Mitglied hat man das Recht auf:
✔ Die Nutzung der Schießstände zu den festgelegten Zeiten
✔ Die Teilnahme an Versammlungen, Sport- und sonstigen Veranstaltungen
✔ Die Inanspruchnahme der Vereinsversicherung bei Unfällen
Als Mitglied verpflichtet man sich zur:
✔ Beachtung von Satzung, Ordnungen und Richtlinien des Vereins
✔ Rechtzeitigen Entrichtung der festgesetzten Beiträge und Gebühren
§ 4 Aufnahme in den Verein
Der Aufnahmeantrag ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, schriftlich erklärten Austritt (zum Quartalsende; Beitragspflicht bleibt für das laufende Quartal bestehen) oder durch Ausschluss.
Gründe für einen Vereinsausschluss können sein: Verstoß gegen die Satzung, Ordnungen oder Richtlinien, Schädigung des Vereinsansehens, Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder Beitragsrückstände von über einem halben Jahr trotz mehrmaliger Mahnung. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Gewährung einer Rechtfertigungsmöglichkeit.
III. Organe und Beschlussfassung
§ 8 Organe des Vereins
Satzung der Bürgerschützengilde Datteln-Hagem e. V.
III. Organe und Beschlussfassung (Fortsetzung)
§ 9 Mitgliederversammlung
Turnus: Findet regelmäßig einmal im Jahr im ersten Quartal statt. Einberufung erfolgt schriftlich zwei Wochen vorab unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den geschäftsführenden Vorstand.
Aufgaben: Entgegennahme von Berichten, Entlastungen, Festsetzung von Beiträgen, Wahlen sowie Beschlüsse über Satzungsänderungen und Anträge. Anträge zur Tagesordnung müssen eine Woche vorher schriftlich vorliegen.
Außerordentliche Versammlung: Kann durch den Vorstand oder auf schriftlichen Antrag von 1/4 der Mitglieder einberufen werden. Über den Verlauf ist eine vom Versammlungsleiter und vom Geschäftsführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.
§ 10 Beschlussfassung
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Teilnehmerzahl beschlussfähig. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst; Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Auf Antrag kann schriftlich abgestimmt werden.
IV. Vorstandsstruktur und Funktionen
Zusammensetzung des Gesamtvorstands (§ 11 & § 14):
✔ Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
✔ Der amtierende Schützenkönig
✔ Der Gatte der Schützenkönigin
✔ Der Bataillonsschießwart
§ 12 & 13 Geschäftsführender Vorstand (Vorstand nach § 26 BGB)
Zusammensetzung: 1. Vorsitzender, Geschäftsführer, Schatzmeister, Kommandeur sowie deren jeweilige Vertreter. Die Amtszeit beträgt drei Jahre (Wiederwahl zulässig).
Aufgabenverteilung:
• 1. Vorsitzender: Leitet die Versammlungen und führt die Beschlüsse durch.
• Geschäftsführer: Führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegenüber der Sporthilfe.
• Schatzmeister: Verwaltet das Vereinsvermögen streng nach der Finanzordnung.
§ 11 & 14 Erweiterter Vorstand & Gesamtvorstand
Erweiterter Vorstand: Besteht aus dem Vorstand, den Beisitzern (darunter der letzte König und die Königinnengatte für 3 Jahre), dem Festausschuss sowie dem Bataillonsschießwart.
§ 15 Kassenprüfung
Die Kassenprüfer werden für zwei Jahre gewählt (jährlich ein neuer Prüfer im Wechsel). Sie prüfen die Kassengeschäfte und erstatten der Versammlung Bericht.
§ 16 Sportschützen
Der Bataillonsschießwart vertritt die Belange der sportlich aktiven Schützen der Gilde gegenüber dem Vorstand und der Versammlung und unterstützt die Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen.
V. Auflösung des Vereins
§ 17 Auflösung und Vermögensbindung
Die Auflösung kann nur in einer eigens dazu einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an das Heimatmuseum der Stadt Datteln.
